Teilnahmebedingungen / AGB Kinderkurse
Mit einer Anmeldung zu den Kindertanzkurse der Spiraldance Tanzschule werden die hier unten erwähnten Bedingungen voll und ganz anerkannt.
Anmeldung Die Anmeldung (schriftlich via Mail, Webformular, Anmeldeformular, sms/ WhatsApp Nachricht usw., sowie mündlich nach der Probestunde bestätigt) ist verbindlich. Damit ist der Platz im Kurs reserviert. Vor einer definitiven Anmeldung darf gerne eine Probestunde besucht werden. Die Kurse dauern jeweils ein Quartal oder Semester. Eine kürzere Teilnahme ist, nach vorheriger Absprache mit der Spiraldance Tanzschule, und sofern Platz im Kurs eventuell möglich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung (Eltern/ Bezugsperson des Kindes). Versicherung ist Sache der Eltern/ Bezugsperson des Kindes.
Bezahlung der Kurskosten
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes. Kursbezahlung bis 2 Wochen nach Kursbeginn. Nach Absprache im voraus spätere Zahlung der Kurskosten oder Zahlung in Raten möglich (die abgemachten Termine müssen eingehalten werden).
Absenzen / Abbruch des Kursbesuch
Bei Absenzen oder bei frühzeitigem Abbruch des Kursbesuches keine Rückerstattung der Kurskosten. Absenzen können nicht auf das nächste Quartal/ Semester übertragen werden. Sie können aber gerne- und nach vorheriger Absprache- zu den hier weiter unten stehenden Bedingungen nachgeholt werden. Beim „Mutter/ Vater-Kind Tanzen“ darf bei Verhinderung gerne eine andere nahe Bezugsperson (Grosseltern, Götti, Freunde der Familie usw.) mit dem Kind den Kurs besuchen.
Nachholen der Absenzen (nach vorheriger Absprache) Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen. Falls es an einem anderen Kursort/ Kurstag der Spiraldance Tanzschule (selbes Kursangebot = Altersstufe) freie Plätze hat, können Absenzen- bis zu 1/4 der gesamten Quartal/ Semester Lektionen oder bei kürzere Teilnahme 1/4 der angemeldeten Lektionen- gerne dort nachgeholt werden. Sollte dies zeitlich nicht gehen, kann mit der Spiraldance Tanzschule eine andere Lösung gefunden werden. Bei längeren krankheitsbedingten Absenzen (mit Arztzeugnis) oder anderen speziellen Situationen können die bezahlten Stunden auf später verschoben werden.
Zahlungserinnerungen und Mahnungen
Bei verspätete oder ausstehende Zahlung der Kurskosten kann nach der 1. Mahnung einen Verzugszins von 5 % auf den offenen Betrag angerechnet werden. Weitere Kosten für Umtreibe wie Zahlungserinnerungen und Mahnungen (via Email oder per Postweg) können zusätzlich von der Spiraldance Tanzschule erhoben werden (ab der 2. Mahnung sind dies Mahngebühren von Fr. 20.- und ab der 3. und letzte Mahnung zusätzliche Fr. 30.-). Bei Nichtzahlung des ausstehenden Betrages kann durch die Spiraldance Tanzschule eine Betreibung eingeleitet werden.
Absage durch die Spiraldance Tanzschule Bei Absage eines Kurses durch die Spiraldance Tanzschule werden die bezahlten Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet.
Absage der Kurse wegen unvorhergesehenen Ereignissen und höherer Gewalt Sollte die Spiraldance Tanzschule wegen unvorhergesehenen, von ihr nicht beeinflussbaren Ereignissen ihre Leistungen nicht erbringen können, bemüht sie sich für bereits bezahlte Kurse und Lektionen eine Alternative anzubieten; z.Bsp. durch eine Verschiebung des Kursbesuches auf später (der Termin wird von der Spiraldance Tanzschule festgelegt) und/ oder durch Unterricht in digitaler Form. Wenn von den Eltern/ Bezugspersonen des*r Kindes/ Kinder diese vorgeschlagenen Ersatz-Angebote, im Rahmen der von der Spiraldance Tanzschule festgelegten Frist, nicht in Anspruch genommen werden, entfällt jeglicher Anspruch auf eine andere Form der Entschädigung. In solchen Ausnahmesituationen, welche nicht in der Verantwortung der Spiraldance Tanzschule stehen, ist eine Rückforderung der bereits bezahlten Kurskosten seitens der Eltern/ Bezugsperson ausgeschlossen. Dies betrifft unvorhergesehene Ereignisse aller Art (Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, versch. politische Ereignisse wie z.Bsp. Terrorismus, Streiks usw.) sowie weitere Situationen, in denen die von der Spiraldance Tanzschule gemieteten Räumlichkeiten, in welchen die Kurse stattfinden würden, geschlossen werden und die Kurse/ Lektionen deshalb nicht, wie zuvor geplant, stattfinden können.
Für allfällige E-Mail-Übermittlungsfehler übernimmt die Spiraldance Tanzschule keine Verantwortung.
Als Gerichtsstand gilt Zürich. Es wird das schweizerische Recht angewendet.
Allfällige Änderungen dieser Kursbedingungen (aller Kurse) bleiben der Spiraldance Tanzschule vorbehalten.
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